7. MaRisk-Novelle als Leitplanken zum Risikomanagement bei Kreditinstituten
Am 29. Juni 2023 erfolgte die Veröffentlichung der finalen Fassung der 7. MaRisk-Novelle hinsichtlich der Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk) durch die BaFin. In dieser Überarbeitung wurden insbesondere die umfassenden Anforderungen der EBA Leitlinien zur Kreditvergabe und Überwachung (EBA GL LOaM) implementiert.
Die Neuregelungen der 7. MaRisk-Novelle reichen von der Risikostrategie und Risikotragfähigkeit, über die Kreditvergabe bis hin zur Überwachung. Auch ESG-Risiken sind zukünftig sehr umfassend zu bewerten. Zudem wurde im Zuge des boomenden Immobilienmarktes in den vergangenen Jahren das neue Modul BTO 3 eingeführt. Dieses Modul greift die damit verbundenen erhöhten Eigeninvestitionen der Institute auf.
Mit der fast vollständigen Überführung der Anforderungen der EBA in nationales Aufsichtsrecht erhöht die BaFin die Anforderungen an das Risikomanagement der Institute. Dies stellt die Institute vor erhebliche Herausforderungen.
Wie Sie trotz der umfangreichen regulatorischen Anforderungen die Effizienz in Kreditprozessen gewährleisten oder gar erhöhen können, zeigen wir Ihnen gerne anhand unserer pragmatischen Lösungsansätze. Erste Hinweise, wie dies gelingen kann, erfahren Sie in unserer Publikation.