ESG in Sanierungsgutachten
Unternehmen in der Krise vernachlässigen häufig die Erfüllung ihrer ESG-Anforderungen. Um eine erfolgreiche Refinanzierung oder Sanierung überhaupt zu ermöglichen, muss eine vollständige ESG-Compliance – bis zum Ende des Sanierungszeitraums – sichergestellt werden. Nur so kann der Zugang zu dringend benötigtem Eigen- und Fremdkapital sichergestellt und adäquate Finanzierungskonditionen verhandelt werden.
Um auch in Zukunft als verlässliches und verantwortungsbewusstes Unternehmen wahrgenommen zu werden, müssen ESG-Aspekte im Sanierungskonzept umfassend berücksichtigt werden:
1. Analyse des aktuellen ESG-Reifegrades
2. Einfluss bestehender ESG-Defizite auf das Krisenstadium
3. Verankerung von ESG-Aspekten im Leitbild des sanierten Unternehmens
4. Beurteilung der Sanierungsfähigkeit unter Berücksichtigung notwendiger Maßnahmen zur Erreichung der ESG-Compliance.
In unserem Projektbeispiel zeigen wir auf, wie Horn & Company aufgrund langjähriger Expertise den ESG-Reifegrad zuverlässig beurteilt und damit maßgeblich zu einer erfolgreichen Sanierung beiträgt.